Правовая информация · Редакция от 25.10.2026

Общие условия (AGB)

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Kurz gesagt: Taskly ist ein Dienst für Betriebe und kostet 19 € im Monat inkl. 19 % USt – ein Plan mit allen Funktionen, monatlich kündbar. Bei jährlicher Zahlung kostet er 190 € für zwölf Monate im Voraus (2 Monate geschenkt – 17 % günstiger); das Jahresabo verlängert sich um jeweils zwölf Monate und ist jederzeit zum Ende der zwölf Monate kündbar. Jeder neue Betrieb testet 30 Tage kostenlos, ohne Zahlungsdaten; die Testphase endet automatisch, ohne dass etwas abgebucht wird. Ohne Abo bleibt Taskly danach lesbar: Deine Daten kannst du jederzeit ansehen, exportieren und löschen – zum Weiterarbeiten schließt du das Abo ab. Betriebe, die Taskly schon vorher genutzt haben, nutzen es ab der Einführung noch 30 Tage kostenlos. Kostenpflichtig wird nur, was du ausdrücklich abschließt.

§ 1 Geltungsbereich und Anbieter

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software „Taskly“ zwischen E-Studio, Inhaber Andrei Erochok, Auerweg 4d, 58644 Iserlohn („Taskly“, „wir“) und dem Kunden.

(2) Taskly richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Mit der Registrierung bestätigt der Kunde, Taskly für seine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zu nutzen.

(3) Abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ihnen ausdrücklich in Textform zugestimmt haben. Ergänzend gelten die Nutzungsbedingungen und der Vertrag zur Auftragsverarbeitung; für die freiwillige Teilnahme am Partner- oder Feedback-Programm gelten zusätzlich deren gesonderte Bedingungen.

§ 2 Leistungen

(1) Taskly ist eine webbasierte Software („Software as a Service“), die ohne Installation im Browser läuft. Sie umfasst insbesondere: digitale Arbeitszettel mit Unterschrift – auf dem Gerät des Kunden oder auf dem eigenen Handy seiner Endkunden per Einmal-Link oder QR-Code, einschließlich einer Abfrage von Einwilligungen in Nachrichten per E-Mail und SMS –, Ausdruck und Kundenlink; fertige und frei anpassbare Vorlagen; eine Kundenkartei; die Verwaltung von Verträgen mit Fristen-Erinnerung; einfache Rechnungen; die Ablage von Dateien; eine Bestellliste; einen Kalender sowie Zugänge für Mitarbeiter.

(2) Der Versand von E-Mails und SMS an Kunden des Kunden (Endkunden) erfolgt, soweit diese Funktion bereitsteht. Für die Zustellung bei den Empfängern können wir keine Gewähr übernehmen.

(3) Wir entwickeln Taskly laufend weiter. Wir dürfen Funktionen ändern, ergänzen oder ersetzen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist und der Kernzweck – die Erfassung und Verwaltung von Arbeitszetteln – erhalten bleibt. Über wesentliche Änderungen informieren wir rechtzeitig.

(4) Für die Nutzung benötigt der Kunde einen Internetzugang und einen aktuellen Browser. Diese liegen in seiner Verantwortung.

(5) Welche Leistungen der Kunde nutzen kann, richtet sich nach dem Stand seines Betriebs (§ 4): alle Leistungen während einer Testphase, eines Abos oder einer anderen kostenlosen Zeit, sonst nur lesen und exportieren (§ 4 Abs. 5). Testphasen, Prämien und Abrechnung gelten je Betrieb, nicht je Zugang.

§ 3 Vertragsschluss und Konto

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Taskly kommt zustande, wenn der Kunde das Registrierungsformular absendet und wir das Konto freischalten. Die Freischaltung erfolgt in der Regel sofort. Mit der Registrierung entsteht nur ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag – mit der Testphase (§ 4a) und danach dem Lesen und Exportieren der Daten (§ 4 Abs. 5); das kostenpflichtige Taskly-Abo ist ein gesonderter Vertrag (§ 4b).

(2) Die registrierende Person muss berechtigt sein, den Betrieb zu vertreten. Die Angaben bei der Registrierung müssen zutreffen und sind bei Änderungen zu aktualisieren.

(3) Ein Konto gehört zu einem Betrieb. Der Inhaber kann weitere Personen einladen (bis zu zehn Zugänge, § 4 Abs. 1; nicht bei der Nutzung nach § 4 Abs. 5); er bleibt für deren Nutzung verantwortlich.

§ 4 Leistungsumfang und Nutzung ohne Abo

(1) Taskly gibt es in einem kostenpflichtigen Plan, dem Taskly-Abo („Abo“, § 4c), wahlweise mit monatlicher oder jährlicher Zahlung; der Leistungsumfang ist bei beiden gleich. Es umfasst: unbegrenzt neue Arbeitszettel mit Unterschrift (am Gerät des Kunden und auf dem Handy des Endkunden), Kundenlink und Statusseite, Kundenkartei, die fertigen Branchenvorlagen und eigene Vorlagen (Vorlagen-Baukasten), E-Mail-Benachrichtigung der Endkunden, bis zu 10 Zugänge mit Rollen, Verträge mit Fristen-Erinnerung, Automationen, KI-Erfassung (Diktat, Foto, Screenshot), Self-Check-in, Online-Termine, Rechnungen und den Export aller Daten.

(2) Während der Testphase (§ 4a), einer Kulanz (§ 4a Abs. 4), einer Feedback-Prämie (§ 4f) oder einer von uns gesondert eingeräumten Nutzung kann der Kunde Taskly im selben Umfang unentgeltlich nutzen.

(3) Eine Übersicht des aktuellen Leistungsumfangs steht unter trytaskly.com/preise. § 2 Abs. 3 gilt entsprechend.

(4) Der Versand von SMS und WhatsApp-Nachrichten ist nicht im Preis des Taskly-Abos enthalten – bis auf die Start-Nachrichten nach § 4h Abs. 7 auch nicht in einer Testphase, einer Kulanz oder einer Feedback-Prämie. Er wird mit Nachrichten-Paketen bezahlt (§ 4h) oder gesondert vereinbart; ein Paketkauf ist kein Abschluss des Abos, und das Abo enthält kein Guthaben.

(5) Nur lesen und exportieren. Läuft weder eine Testphase noch ein bezahltes Abo noch eine andere kostenlose Zeit – etwa nach dem Ende der Testphase ohne Abschluss, nach dem Ende eines gekündigten Abos oder bei Zahlungsverzug nach § 4d –, kann der Kunde Taskly nur noch lesen. Alle Daten bleiben erhalten, sichtbar und exportierbar; Rechnungen, Auskunft und Löschung, die Verwaltung des Kontos, der Zugänge und der Zahlungsart, die Kündigung und der Support bleiben zugänglich. Bereits geleistete Unterschriften, erteilte Einwilligungen und Kundenlinks bestehender Aufträge bleiben gültig und lesbar; Abmeldungen und Widersprüche von Endkunden nimmt Taskly weiter an. Gesperrt sind das Anlegen und Ändern von Inhalten, das Hochladen von Dateien, das Einladen weiterer Personen, die öffentlichen Seiten für Self-Check-in und Online-Termine sowie jeder Versand an Endkunden, auch automatisch. Mit dem Abschluss des Abos (§ 4b) ist alles sofort wieder nutzbar. Das Lesen und Exportieren begründet keinen kostenpflichtigen Vertrag.

§ 4a Testphase und kostenlose Zeiten

(1) Jeder neue Betrieb kann Taskly ab der Registrierung 30 Tage unentgeltlich testen (Testphase). Zahlungsdaten sind dafür nicht nötig. Die Testphase endet automatisch mit Ablauf des 30. Tages nach der Registrierung (24 Uhr deutscher Zeit); danach gilt § 4 Abs. 5. Es entsteht kein kostenpflichtiger Vertrag, und es wird nichts berechnet. Die Testphase gibt es je Betrieb nur einmal – auch wenn weitere Mitarbeiter hinzukommen oder sich jemand neu anmeldet.

(2) Wie lange die Testphase noch läuft, zeigen wir in Taskly unter „Abo & Rechnung“ und als Hinweis in der App an; 7 Tage vor dem Ende, am letzten Tag und am ersten Tag danach erinnern wir zusätzlich per E-Mail.

(3) Schließt der Kunde das Abo während der Testphase oder einer anderen kostenlosen Zeit (Kulanz nach Absatz 4 oder Feedback-Prämie nach § 4f) ab, beginnt die Abrechnung erst mit deren Ende; die erste Zahlung wird dann fällig. Schließt er danach ab, beginnt die Abrechnung mit dem Abschluss.

(4) Betriebe, die sich vor der Einführung des Taskly-Abos registriert haben („Bestandskunden“), informieren wir am Tag der Einführung per E-Mail. Sie nutzen Taskly ab diesem Tag noch 30 Tage unentgeltlich, ohne Angabe von Zahlungsdaten und im bisherigen Umfang (Kulanz). Danach gilt § 4 Abs. 5; ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht nur durch einen ausdrücklichen Abschluss nach § 4b, und es wird nie rückwirkend etwas berechnet.

§ 4b Vertragsschluss für das Abo

(1) Das Abo kann nur der Inhaber des Betriebs abschließen. Er wählt in Taskly unter Einstellungen → „Abo & Rechnung“ den Abschluss des Abos und den Zahlungsrhythmus (monatlich oder jährlich), bestätigt dort, dass er für den Betrieb handelt und diese AGB gelten, und wird zur Bezahlseite unseres Zahlungsdienstleisters Stripe weitergeleitet. Vor dem Abschluss zeigen wir den Preis einschließlich Umsatzsteuer, den Zahlungsrhythmus (monatlich oder jährlich, jeweils im Voraus), gegebenenfalls das Ende der Testphase und den Tag der ersten Abbuchung, die Laufzeit, die automatische Verlängerung und den Weg zur Kündigung an.

(2) Der Vertrag über das Abo kommt zustande, wenn der Inhaber auf der Bezahlseite eine Zahlungsart angibt und die Bestellung mit dem Knopf zum kostenpflichtigen Abschluss bestätigt. Wir bestätigen den Vertragsschluss per E-Mail; die Bestätigung, die angenommene Fassung dieser AGB und alle Rechnungen bleiben in Taskly unter „Abo & Rechnung“ abrufbar.

(3) Weder die Registrierung noch das Ende einer Testphase, einer Kulanz oder einer Feedback-Prämie noch der Kauf anderer Leistungen (z. B. SMS) begründen einen kostenpflichtigen Vertrag über das Abo.

(4) Mit der Bestellung bestätigt der Kunde, als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB zu handeln (§ 1 Abs. 2). Ein Widerrufsrecht für Verbraucher besteht daher nicht.

(5) Je Betrieb besteht höchstens ein Abo. Entsteht versehentlich ein zweites (z. B. durch eine doppelte Bestellung), beenden wir es und erstatten, was dafür gezahlt wurde.

§ 4c Preise und Zahlung

(1) Das Abo kostet je Betrieb wahlweise 19,00 € inkl. 19 % USt (15,97 € netto zzgl. 3,03 € USt) pro Monat (monatliche Zahlung) oder 190,00 € inkl. 19 % USt (159,66 € netto zzgl. 30,34 € USt) für zwölf Monate (jährliche Zahlung). Den Zahlungsrhythmus wählt der Kunde beim Abschluss (§ 4b); die jährliche Zahlung kostet 38 € (17 %) weniger als zwölf Monatszahlungen.

(2) Die Vergütung ist jeweils für den Abrechnungszeitraum (einen Monat bzw. bei jährlicher Zahlung zwölf Monate) im Voraus fällig – bei einem Abschluss während der Testphase oder einer anderen kostenlosen Zeit erstmals mit deren Ende, sonst mit dem Abschluss. Bezahlt wird mit den Zahlungsarten, die auf der Bezahlseite von Stripe angeboten werden (z. B. Kreditkarte oder SEPA-Lastschrift); die Zahlung wickelt Stripe Payments Europe, Limited (Irland) ab. Für die gewählte Zahlungsart gelten ergänzend die Bedingungen von Stripe.

(3) Bei Zahlung per SEPA-Lastschrift wird die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) auf einen Tag vor Fälligkeit verkürzt. Der Kunde sorgt für ausreichende Deckung; Kosten einer Rücklastschrift, die er zu vertreten hat, trägt er.

(4) Für jede Zahlung erhält der Kunde eine Rechnung mit ausgewiesener Umsatzsteuer. Der Kunde ist damit einverstanden, dass wir Rechnungen elektronisch übermitteln (per E-Mail und zum Abruf als PDF). Alle Rechnungen bleiben in Taskly unter „Abo & Rechnung“ abrufbar – auch nach dem Ende des Abos.

(5) Rabatte und Gutscheine gelten nur, soweit sie bei der Bestellung eingelöst oder von uns ausdrücklich gewährt werden (z. B. als Feedback-Prämie nach § 4f). Sie wirken auf künftige Rechnungen; bereits gestellte Rechnungen ändern sich dadurch nicht.

(6) Den Zahlungsrhythmus kann der Kunde in Taskly unter Einstellungen → „Abo & Rechnung“ → „Abo verwalten“ ändern. Ein Wechsel von monatlicher zu jährlicher Zahlung wirkt sofort: Es beginnt ein neuer Abrechnungszeitraum von zwölf Monaten, der Jahrespreis wird fällig, und die bereits bezahlte, noch nicht genutzte Zeit des laufenden Monats wird anteilig angerechnet. Ein Wechsel von jährlicher zu monatlicher Zahlung wirkt zum Ende der laufenden zwölf Monate; bis dahin bleibt es bei der jährlichen Zahlung. Solange auf dem Abo ein befristeter Gutschein läuft (z. B. aus der Feedback-Prämie), ist ein Wechsel erst nach dessen Ende möglich.

§ 4d Zahlungsverzug und Zahlungsbestätigung

(1) Schlägt eine Zahlung fehl, informieren wir den Kunden in Taskly und per E-Mail; Stripe versucht den Einzug erneut. Das Abo bleibt ab der ersten fehlgeschlagenen Zahlung noch 7 Tage nutzbar. Ist bis dahin nicht gezahlt, gilt § 4 Abs. 5 (nur lesen und exportieren); die Daten bleiben erhalten.

(2) Verlangt die Bank des Kunden für eine Zahlung eine zusätzliche Bestätigung (starke Kundenauthentifizierung), informieren wir ihn in Taskly und per E-Mail mit einem Link zur Bestätigung. Bei einer Verlängerung gilt Absatz 1 entsprechend. Beim ersten Abschluss außerhalb einer kostenlosen Zeit wird das Abo erst freigeschaltet, wenn die Zahlung bestätigt ist; ohne Bestätigung wird nichts abgebucht.

(3) Die offene Vergütung bleibt geschuldet. Gesetzliche Rechte bei Zahlungsverzug, insbesondere nach §§ 286 und 288 BGB, bleiben unberührt.

§ 4e Erstattungen und Rückbuchungen

(1) Erstatten wir die Vergütung für den laufenden Abrechnungszeitraum vollständig, endet die bezahlte Nutzung des Abos für diesen Zeitraum mit der Erstattung. Bei einer teilweisen Erstattung bleibt das Abo bis zum Ende des Zeitraums nutzbar.

(2) Lässt der Kunde eine Zahlung über seine Bank oder sein Kartenunternehmen zurückbuchen (Zahlungsstreitigkeit), bleibt das Abo zunächst nutzbar. Wird die Streitigkeit zu Lasten von Taskly entschieden, gilt Absatz 1 Satz 1 entsprechend; wird sie zu unseren Gunsten entschieden, ändert sich nichts. Unsere Ansprüche auf die geschuldete Vergütung bleiben unberührt.

(3) Davon unabhängige kostenlose Zeiten – die Testphase vor Beginn der Abrechnung, die Kulanz nach § 4a Abs. 4, die Feedback-Prämie nach § 4f oder eine von uns gesondert eingeräumte Nutzung – bleiben bestehen.

(4) Einen Anspruch auf Erstattung hat der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften oder wenn wir sie ausdrücklich zusagen. Eine Kündigung führt nicht zu einer anteiligen Erstattung (§ 11 Abs. 2).

§ 4f Feedback-Prämie

(1) Laden wir einen Betrieb zu einem Feedback-Programm ein, kann er für eine vollständige und ehrliche Teilnahme einmalig 3 zusätzliche kostenlose Monate erhalten. Deutliche Kritik ist ausdrücklich erlaubt. Einzelheiten regeln die Teilnahmebedingungen.

(2) Die Prämie wirkt je nach Lage des Betriebs: Läuft eine Testphase oder Kulanz, verlängert sie sich um 3 Kalendermonate, und die erste Abbuchung verschiebt sich entsprechend. Zahlt der Betrieb bereits monatlich für das Abo, sind die nächsten 3 Monatsrechnungen nach der Gewährung kostenlos; bereits bezahlte Zeit bleibt erhalten, und bestehende Rechnungen werden nicht rückwirkend geändert. Zahlt er jährlich, nutzt er Taskly nach dem Ende der bezahlten zwölf Monate 3 Kalendermonate ohne zusätzliche Vergütung weiter; die nächste Jahreszahlung und die Verlängerung verschieben sich entsprechend. Läuft weder Testphase noch Abo, kann der Betrieb Taskly ab der Gewährung 3 Kalendermonate lang im vollen Umfang nutzen, ohne dass ein kostenpflichtiger Vertrag entsteht; danach gilt § 4 Abs. 5.

(3) Ein Kalendermonat endet am gleichen Tag des Folgemonats; gibt es diesen Tag nicht, am letzten Tag des Monats (jeweils um 24 Uhr deutscher Zeit). Die Prämie wird nicht in Geld ausgezahlt, ist nicht übertragbar und enthält keine SMS.

§ 4g Empfehlungen

Für die Teilnahme am Partnerprogramm gelten gesonderte Partnerbedingungen. Betriebe, die sich mit dem Code eines Partners registrieren, erhalten dadurch keinen Rabatt; ihr Vertrag mit uns richtet sich allein nach diesen AGB.

§ 4h Nachrichten-Pakete (SMS und WhatsApp)

(1) Nachrichten an Endkunden – SMS und, soweit wir WhatsApp für den Betrieb eingerichtet und freigeschaltet haben, WhatsApp – bezahlt der Kunde mit einem Guthaben in „Nachrichten“, das er im Voraus kauft: als Einmal-Paket (100 Nachrichten für 15 €, 250 Nachrichten für 34 €, 500 Nachrichten für 62 € und 1.000 Nachrichten für 115 €) oder als Monatspaket (100 Nachrichten im Monat für 13 €, 250 Nachrichten im Monat für 29 € und 500 Nachrichten im Monat für 55 €), jeweils einschließlich 19 % Umsatzsteuer. Kaufen kann nur der Inhaber des Betriebs in Taskly unter Einstellungen → „Abo & Rechnung“ bzw. „Nachrichten-Guthaben“, solange Taskly nicht nur gelesen werden kann (§ 4 Abs. 5); er bestätigt dort, dass er für den Betrieb handelt und diese AGB gelten, und bezahlt auf der Bezahlseite von Stripe (§ 4c Abs. 2 gilt entsprechend). Ein Paketkauf ist kein Abschluss des Taskly-Abos, und das Abo enthält kein Guthaben.

(2) Ein Einmal-Paket ist ein Vertrag über eine einmalige Leistung ohne automatische Verlängerung. Das Guthaben wird gutgeschrieben, sobald die Zahlung bestätigt ist, und verfällt nicht, solange das Konto des Betriebs besteht. Für jeden Kauf erhält der Kunde einen Beleg mit ausgewiesener Umsatzsteuer per E-Mail; die Käufe stehen in Taskly unter „Abo & Rechnung“ und „Nachrichten-Guthaben“.

(3) Ein Monatspaket ist ein eigener Vertrag neben dem Taskly-Abo mit monatlicher Zahlung im Voraus. Es verlängert sich jeweils um einen Monat und kann jederzeit zum Ende des laufenden Monats gekündigt werden – in Taskly oder in Textform; ein Wechsel auf ein anderes Monatspaket gilt ab der nächsten Abbuchung. Mit jeder bezahlten Monatsrechnung werden die Nachrichten des Pakets gutgeschrieben; sie gelten im Kalendermonat der Gutschrift und im folgenden Kalendermonat (deutsche Zeit) und verfallen danach ersatzlos, soweit sie nicht verbraucht sind. Kann der Betrieb Taskly nur noch lesen (§ 4 Abs. 5), kündigen wir ein laufendes Monatspaket zum Ende des laufenden Monats und informieren den Kunden per E-Mail; bereits gutgeschriebene Nachrichten bleiben bis zu ihrem Verfall erhalten.

(4) Vom Guthaben abgezogen werden: je SMS-Teil eine Nachricht – ein Teil umfasst bis zu 160 Zeichen, enthält die Nachricht Zeichen außerhalb des GSM-Zeichensatzes (z. B. Emojis) bis zu 70 Zeichen; längere Nachrichten werden in mehrere Teile zu je 153 bzw. 67 Zeichen geteilt. An Handynummern in Deutschland, Österreich und der Schweiz zählt jeder Teil einfach; an Nummern in anderen Ländern gehen SMS nur, wenn wir das für den Betrieb freigeschaltet haben, und dann zählt jeder Teil 3-fach. Je WhatsApp-Nachricht zählt eine Nachricht, je Nachricht der Kategorie Marketing (z. B. die Bitte um eine Bewertung) zwei; Antworten an Endkunden innerhalb des Service-Fensters von WhatsApp zählen nicht. Verbraucht wird zuerst Guthaben, das früher verfällt (Start- und Monats-Nachrichten), zuletzt das Guthaben aus Einmal-Paketen.

(5) Taskly reserviert das Guthaben vor dem Versand und bucht es ab, sobald unser Dienstleister (SMS-Dienst bzw. Meta) die Nachricht angenommen hat; scheitert der Versand vorher, wird es sofort wieder frei. Meldet Meta eine angenommene WhatsApp-Nachricht später als nicht zugestellt, schreiben wir sie wieder gut; schickt Taskly die Nachricht dann auf einem anderen Weg, gilt dafür Absatz 4. Im Übrigen übernehmen wir für die Zustellung beim Empfänger keine Gewähr (§ 2 Abs. 2); eine angenommene, aber nicht zugestellte SMS bleibt verbraucht. Reicht das Guthaben nicht, wird die Nachricht nicht versendet; soweit vorgesehen, nutzt Taskly dann einen anderen Weg (z. B. E-Mail). Solange Taskly nur gelesen werden kann (§ 4 Abs. 5), werden keine Nachrichten versendet; das Guthaben bleibt erhalten.

(6) Automatisch nachkaufen. Schaltet der Inhaber dies ausdrücklich ein, kauft Taskly das von ihm gewählte Einmal-Paket zum dabei angezeigten Preis, sobald weniger als 20 Nachrichten übrig sind, und belastet die Zahlungsart, die er dafür bei Stripe gespeichert hat – höchstens 2-mal je Kalendermonat. Jeder automatische Kauf ist ein Kauf nach Absatz 2; nach jedem Kauf erhält der Kunde eine E-Mail mit den Angaben des Kaufs. Hat sich der Preis des Pakets geändert oder scheitert die Zahlung (etwa weil die Bank eine Bestätigung verlangt), kauft Taskly nicht automatisch, sondern informiert den Kunden, der dann selbst kaufen kann. Der Inhaber kann das automatische Nachkaufen jederzeit in Taskly abschalten.

(7) Neue Betriebe erhalten in ihrer Testphase (§ 4a Abs. 1) einmalig 10 Start-Nachrichten, sobald der Inhaber seine E-Mail-Adresse bestätigt hat. Sie sind unentgeltlich, gelten bis zum Ende der Testphase und verfallen danach. Darüber hinaus enthalten Testphase, Kulanz und Feedback-Prämie kein Guthaben.

(8) Guthaben ist nicht übertragbar und wird nicht in Geld ausgezahlt. Löscht der Kunde seinen Betrieb oder endet der Vertrag über die Nutzung von Taskly, endet ein laufendes Monatspaket zugleich, und wir erstatten nicht verbrauchtes Guthaben aus Einmal-Paketen auf Anfrage in Textform anteilig zum gezahlten Preis. Wird ein Kauf oder eine Monatsrechnung ganz oder teilweise erstattet oder über Bank oder Kartenunternehmen zurückgebucht, entfällt der entsprechende Anteil der Nachrichten, soweit sie noch nicht verbraucht oder verfallen sind; Verbrauchtes bleibt verbraucht.

(9) Hat der Kunde mit uns eine gesonderte Abrechnung der SMS vereinbart, gilt diese für SMS und WhatsApp; ein Guthaben braucht er dann nicht. Für Empfehlungen im Partnerprogramm zählen Nachrichten-Pakete nicht. Preisänderungen gelten nur für künftige Käufe; bei einem Monatspaket teilen wir sie mindestens sechs Wochen vor der Abbuchung, ab der sie gelten, in Textform mit, und der Kunde kann zuvor kündigen. Für den Inhalt der Nachrichten gelten § 5 Abs. 2 und die Nutzungsbedingungen (Nachrichten nur zu konkreten Aufträgen oder mit Einwilligung, kein Massenversand).

§ 5 Pflichten des Kunden und Sperrung

(1) Der Kunde hält Zugangsdaten geheim, verpflichtet seine Mitarbeiter entsprechend und informiert uns unverzüglich bei Verdacht auf Missbrauch.

(2) Der Kunde ist für die Inhalte verantwortlich, die er in Taskly speichert und über Taskly versendet. Er stellt insbesondere sicher, dass er die Daten seiner Kunden rechtmäßig verarbeiten darf und Nachrichten nur im Zusammenhang mit einem konkreten Auftrag versendet werden.

(3) Der Kunde unterlässt Handlungen, die den Betrieb von Taskly gefährden oder stören, insbesondere Angriffe auf die Sicherheit, automatisierte Massenabfragen und das Hochladen von Schadsoftware.

(4) Wichtige Unterlagen sollte der Kunde zusätzlich sichern, z. B. über die Export-Funktion oder als PDF.

(5) Verstößt der Kunde oder eine Person, die er zur Nutzung zugelassen hat, gegen diese AGB oder die Nutzungsbedingungen, oder ist es zur Abwehr einer Gefahr für die Sicherheit oder Funktion von Taskly, für andere Kunden oder für Dritte erforderlich (z. B. bei missbräuchlich genutzten Zugangsdaten oder massenhaftem Versand), dürfen wir einzelne Zugänge oder das Konto ganz oder teilweise vorübergehend sperren. Wir wählen das mildeste geeignete Mittel und berücksichtigen die berechtigten Interessen des Kunden. Über die Sperre und ihren Grund informieren wir den Kunden unverzüglich in Textform, wenn möglich vorher. Wir heben die Sperre auf, sobald ihr Grund entfallen ist.

(6) Während einer Sperre bleiben die Daten des Kunden erhalten; auf Anfrage stellen wir ihm einen Export bereit. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung (§ 11 Abs. 4) bleibt unberührt.

§ 6 Verfügbarkeit

(1) Wir bemühen uns um eine möglichst hohe Verfügbarkeit. Für die unentgeltliche Nutzung (Testphase, Kulanz, Feedback-Prämie, nur lesen nach § 4 Abs. 5) ist eine bestimmte Verfügbarkeit nicht vereinbart. Für das bezahlte Abo streben wir eine Verfügbarkeit von 99 % im Monatsmittel an, ausgenommen angekündigte Wartung und Störungen nach Absatz 2; eine Zusicherung ist damit nicht verbunden.

(2) Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch. Störungen, die außerhalb unseres Einflussbereichs liegen (z. B. Ausfälle von Netzbetreibern oder Hosting-Anbietern), haben wir nicht zu vertreten.

§ 7 Daten und Datenschutz

(1) Verarbeitet der Kunde in Taskly personenbezogene Daten seiner Kunden oder Mitarbeiter, ist er Verantwortlicher; wir handeln als Auftragsverarbeiter. Der Vertrag zur Auftragsverarbeitung ist Bestandteil dieses Vertrags und wird mit der Registrierung geschlossen.

(2) Die Daten des Kunden gehören dem Kunden. Er kann sie jederzeit vollständig exportieren und seinen Betrieb selbst löschen.

(3) Wir nutzen die Inhalte des Kunden ausschließlich, um Taskly bereitzustellen. Eine Nutzung für Werbung, eine Weitergabe an Dritte zu eigenen Zwecken oder ein Training von KI-Modellen mit diesen Inhalten findet nicht statt.

(4) Einsicht in die Inhalte des Kunden nehmen wir nur, soweit dies für Support, Fehlerbehebung oder die Sicherheit von Taskly erforderlich ist oder der Kunde uns darum bittet – über eine nur lesende (ohne Herunterladen), auf eine Stunde befristete und mit Anlass protokollierte Support-Ansicht, deren Nutzung der Kunde in Taskly unter Einstellungen → Daten & Export einsehen kann. Einzelheiten regelt § 4 des Vertrags zur Auftragsverarbeitung.

(5) Das Ende der Testphase, eine Kündigung des Abos oder ein Zahlungsverzug löschen keine Daten; der Export aller Daten bleibt immer möglich (§ 4 Abs. 5).

§ 8 Nutzungsrechte

(1) Wir räumen dem Kunden für die Dauer des Vertrags das einfache, nicht übertragbare Recht ein, Taskly bestimmungsgemäß zu nutzen.

(2) Der Kunde räumt uns die Rechte an seinen Inhalten ein, die zur Erbringung der Leistung nötig sind (z. B. Speichern, Darstellen, Versenden). Weitergehende Rechte erwerben wir nicht.

§ 9 Vorlagen, Hinweistexte, Einwilligungen und Rechnungen

(1) Die in Taskly enthaltenen Vorlagen, Haftungs- und Hinweistexte sind unverbindliche Formulierungsvorschläge. Wir prüfen nicht, ob sie für den konkreten Auftrag des Kunden wirksam oder ausreichend sind. Die Prüfung und Anpassung obliegt dem Kunden.

(2) Die Rechnungsfunktion unterstützt bei der Erstellung einfacher Rechnungen. Die steuerliche Richtigkeit, die Wahl der Besteuerungsart und die Einhaltung von Aufbewahrungspflichten liegen beim Kunden.

(3) Die in Taskly erfasste Unterschrift – auf dem Gerät des Kunden oder auf dem eigenen Handy seines Endkunden – ist eine einfache elektronische Signatur. Sie ersetzt nicht die gesetzliche Schriftform, wo diese vorgeschrieben ist.

(4) Die Abfrage der gewünschten Nachrichtenwege (E-Mail, SMS) auf dem Handy des Endkunden ist ein Hilfsmittel. Sie bezieht sich nur auf Nachrichten zum jeweiligen Auftrag und deckt keine Werbung ab. Auf welche Rechtsgrundlage der Kunde diese Nachrichten stützt, ob eine Einwilligung für seine Zwecke erforderlich und ausreichend ist und wie er einen Widerruf seines Endkunden berücksichtigt – Taskly bietet dafür „Widerruf eintragen“ in der Auftragsansicht –, prüft und verantwortet der Kunde.

§ 10 Haftung

(1) Während kostenloser Zeiten (Testphase, Kulanz, Feedback-Prämie) und bei der Nutzung nach § 4 Abs. 5 (nur lesen) erfolgt die Nutzung unentgeltlich; wir haften dann nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (entsprechend §§ 521, 599 BGB).

(1a) Beim bezahlten Abo haften wir unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haften wir nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf, und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden – höchstens auf die Vergütung, die der Kunde in den zwölf Monaten vor dem Schadensereignis gezahlt hat.

(2) Unberührt bleiben die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, für arglistig verschwiegene Mängel und aus übernommenen Garantien.

(3) Für den Verlust von Daten haften wir im Rahmen der vorstehenden Absätze nur in Höhe des Aufwands, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Datensicherung durch den Kunden (§ 5 Abs. 4) zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.

(4) Für SMS und andere gesondert vereinbarte Leistungen gelten die dort vereinbarten Haftungsregeln.

§ 11 Laufzeit und Kündigung

(1) Der Vertrag über die Nutzung von Taskly läuft auf unbestimmte Zeit.

(2) Das Abo läuft ab Beginn der Abrechnung jeweils für den gewählten Abrechnungszeitraum – einen Monat bzw. bei jährlicher Zahlung zwölf Monate – und verlängert sich automatisch um einen weiteren Zeitraum gleicher Länge, wenn es nicht vor dessen Ende gekündigt wird. Der Kunde kann das Abo jederzeit zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums kündigen (bei monatlicher Zahlung zum Ende des laufenden Monats, bei jährlicher Zahlung zum Ende der laufenden zwölf Monate) – wurde es während einer kostenlosen Zeit abgeschlossen, auch schon zu deren Ende; dann wird nichts berechnet –, und zwar in Taskly unter Einstellungen → „Abo & Rechnung“ → „Abo verwalten“ oder in Textform. Bis zum Ende bleibt das Abo nutzbar; bereits bezahlte Zeit wird durch die Kündigung nicht entzogen. Danach gilt § 4 Abs. 5. Bereits gezahlte Vergütung wird nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Bis zum Ende kann der Kunde die Kündigung zurücknehmen; ein späterer erneuter Abschluss ist ein neuer Vertrag nach § 4b ohne neue Testphase.

(3) Den Vertrag insgesamt kann der Kunde jederzeit ohne Frist beenden, indem er seinen Betrieb in den Einstellungen löscht oder uns eine Nachricht in Textform schickt. Ein laufendes Abo endet damit sofort; bereits gezahlte Vergütung – auch für ein im Voraus bezahltes Jahr – wird nicht anteilig erstattet, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist. Die Kündigung des Abos, das Ende der Teilnahme am Partner- oder Feedback-Programm und die Löschung des Betriebs sind verschiedene Vorgänge.

(4) Wir können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen, das Abo jedoch frühestens zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt, insbesondere bei schweren oder wiederholten Verstößen gegen § 5 oder die Nutzungsbedingungen.

(5) Vor dem Ende kann der Kunde seine Daten exportieren. Nach Vertragsende löschen wir die Daten innerhalb von 30 Tagen, soweit keine gesetzliche Pflicht zur Aufbewahrung besteht – etwa für Rechnungen und andere Buchungsbelege, die wir nach den gesetzlichen Fristen aufbewahren.

§ 12 Änderungen dieser AGB und der Preise

(1) Wir können diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. neue Funktionen oder geänderte Rechtslage). Wir informieren den Kunden mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten per E-Mail. Widerspricht der Kunde nicht innerhalb dieser Frist, gelten die Änderungen als angenommen; auf diese Folge weisen wir in der Mitteilung hin. Im Fall des Widerspruchs kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten der Änderung kündigen.

(2) Die Preise für das Abo können wir mit Wirkung für künftige Abrechnungszeiträume ändern, wenn sich unsere Kosten für Bereitstellung und Betrieb ändern (z. B. Hosting, Zahlungsabwicklung, KI-Dienste). Eine Erhöhung kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail an. Der Kunde kann das Abo bis zum Inkrafttreten auf diesen Zeitpunkt kündigen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin.

(3) Ändert sich der gesetzliche Umsatzsteuersatz, ändert sich der Preis einschließlich Umsatzsteuer zum selben Zeitpunkt entsprechend; der Nettopreis bleibt gleich. Wir informieren darüber vorher per E-Mail.

(4) Für Bestandskunden (§ 4a Abs. 4) gelten Leistungsumfang, Preis und Testphase (§§ 4 bis 4g) mit Ablauf der 30 Tage ab der Einführung – so wie in § 4 Abs. 3 der bisherigen AGB vorgesehen (Ankündigung mindestens 30 Tage vorher per E-Mail); bis dahin bleibt der bisherige Leistungsumfang unverändert. Die übrigen Änderungen dieser AGB treten nach Absatz 1 sechs Wochen nach unserer Mitteilung in Kraft. Widerspricht ein Bestandskunde bis dahin in Textform, kann jede Seite den Vertrag zum Inkrafttreten kündigen. Das Recht des Kunden, den Vertrag jederzeit ohne Frist zu beenden (§ 11 Abs. 3), bleibt unberührt.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Iserlohn. Wir können den Kunden auch an seinem Sitz verklagen.

(3) Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.