Partner terms
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Fassung 2026-10-entwurf-8 – Entwurf: Diese Bedingungen werden vor dem Start des Programms fachlich geprüft und können sich bis dahin ändern. Welche Fassung du angenommen hast, siehst du in Taskly; frühere Fassungen schicken wir dir auf Anfrage.
Kurz gesagt: Als Inhaber eines Betriebs hast du automatisch einen eigenen Empfehlungslink und kannst Taskly kostenlos weiterempfehlen. Registriert sich ein neuer Betrieb mit deinem Code und bezahlt das Taskly-Abo, bekommst du 25 % des tatsächlich bezahlten Nettobetrags – für seine ersten 12 bezahlten Monate. Ausgezahlt wird nach einer Wartefrist von 30 Tagen per Überweisung. Wer empfiehlt, sagt dazu, dass er eine Provision bekommt. Garantierte Einnahmen gibt es nicht.
§ 1 Teilnahme
(1) Diese Bedingungen gelten für das Partnerprogramm von E-Studio, Inhaber Andrei Erochok, Auerweg 4d, 58644 Iserlohn („Taskly“, „wir“). Teilnehmen kann der Inhaber eines bei Taskly registrierten Betriebs („Partner“), der als Unternehmer im Sinne von § 14 BGB handelt. Die Teilnahme ist kostenlos und setzt kein bezahltes Abo voraus.
(2) Jeder Inhaber erhält Code und Link automatisch, sobald er Taskly nutzt – in Taskly auf der Startseite („Home“) und unter Einstellungen → „Partner“. Für Empfehlungen über diesen Code gelten diese Bedingungen. Bevor wir Provisionen auszahlen, stimmt der Inhaber diesen Bedingungen einmal ausdrücklich in Taskly zu; wir speichern dabei die Fassung dieser Bedingungen, den Zeitpunkt und die erklärende Person. Wer nicht teilnehmen möchte, beendet die Teilnahme jederzeit in Taskly (§ 13). Einen Anspruch auf Teilnahme gibt es nicht; bei Anhaltspunkten für Missbrauch können wir sie ablehnen.
(3) Das Programm ist einstufig: Ein Partner verdient nur an Betrieben, die er selbst direkt geworben hat. Wirbt ein geworbener Betrieb seinerseits andere, verdient daran nur er, nicht der ursprüngliche Partner.
§ 2 Code und Link
(1) Jeder Partner erhält einen eindeutigen, gut lesbaren Code und den Link trytaskly.com/r/CODE. Der Link führt zur Registrierung und trägt den Code sichtbar in das Formular ein; der neue Betrieb bestätigt ihn dort oder trägt einen Code selbst ein.
(2) Für die Zuordnung setzen wir keine Cookies, speichern nichts im Browser und zählen keine Klicks. Entscheidend ist allein der bei der Registrierung bestätigte Code.
(3) Der Code ist persönlich und nicht übertragbar. Wir können einen Code bei Missbrauch sperren und einen neuen vergeben.
§ 3 Zuordnung geworbener Betriebe
(1) Ein neuer, unabhängiger Betrieb wird höchstens einem Partner zugeordnet – dem, dessen Code er bei seiner Registrierung bestätigt hat. Es zählt nur ein Code; ein ungültiger Code führt zu keiner Zuordnung, die Registrierung läuft trotzdem normal weiter.
(2) Eine nachträgliche Zuordnung oder Korrektur (z. B. bei einem Tippfehler) nehmen nur wir vor, auf begründeten Hinweis und nur bis zur ersten qualifizierten Zahlung des geworbenen Betriebs. Danach steht die Zuordnung fest.
(3) Keine Provision gibt es für Betriebe, die bei Taskly schon registriert waren, bevor sie den Code bestätigt haben, und für Betriebe, die sich ohne Code registriert haben.
§ 4 Ausschlüsse und Prüfung
(1) Ausgeschlossen sind Eigenempfehlungen: der eigene Betrieb des Partners, weitere Konten oder Standorte desselben Betriebs und Betriebe derselben Personen. Stimmen E-Mail-Adresse, E-Mail-Domain (außer bei verbreiteten E-Mail-Anbietern), Telefonnummer, Anschrift oder Betriebsname des Partners und des geworbenen Betriebs überein, prüfen wir die Zuordnung von Hand; bis zur Entscheidung entsteht keine auszahlbare Provision.
(2) Ausgeschlossen sind außerdem Zuordnungen, die durch Täuschung, Schein-Registrierungen, vom Partner selbst bezahlte Abos oder Verstöße gegen § 10 entstanden sind. Zweifelsfälle entscheiden wir nach Prüfung und teilen dem Partner das Ergebnis mit.
§ 5 Provision
(1) Der Partner erhält 25 % des tatsächlich vereinnahmten Nettobetrags (ohne Umsatzsteuer, nach Rabatten und Gutschriften) der Position für das Taskly-Abo (Grundabo) jeder bezahlten Rechnung des geworbenen Betriebs. Zahlungsgebühren ziehen wir davon nicht ab. Beispiel: Ein Monat Taskly-Abo für 19,00 € inkl. USt ergibt 15,97 € netto und damit 3,99 € Provision (auf den Cent gerundet).
(2) Provision gibt es nur für die ersten 12 tatsächlich bezahlten monatlichen Grundabo-Zeiträume des geworbenen Betriebs. Eine Kündigung und spätere Wiederaufnahme setzen diese Zählung nicht zurück. Zahlt der geworbene Betrieb jährlich, zählt eine bezahlte Jahreszahlung als 12 monatliche Zeiträume: Der Partner erhält 25 % des vereinnahmten Nettobetrags der Jahreszahlung – sind von den 12 Zeiträumen bereits welche verbraucht, nur den Anteil der noch offenen (z. B. nach drei bezahlten Monaten neun Zwölftel). Beispiel: 190,00 € inkl. USt für ein Jahr ergibt 159,66 € netto und damit 39,92 € Provision; für die folgenden Jahre entsteht keine Provision mehr.
(3) Keine Provision gibt es auf SMS und andere Zusatzleistungen, auf kostenlose Zeiten (Testphase, Kulanz, Feedback-Prämie), auf Rechnungen über 0 €, auf anteilige Rechnungen wegen einer Änderung des Abos (sie zählen auch nicht als Monat), auf offene oder gescheiterte Zahlungen und auf erstattete Beträge. Rechnet Stripe beim Wechsel zur jährlichen Zahlung nicht genutzte, schon bezahlte Zeit an, mindert diese Gutschrift den vereinnahmten Betrag der Jahreszahlung.
(4) Geworbene Betriebe erhalten durch den Code keinen Rabatt.
§ 6 Entstehung und Wartefrist
(1) Die Provision entsteht, wenn die Zahlung des geworbenen Betriebs bei uns bestätigt eingegangen ist. Sie ist zunächst 30 Tage „vorgemerkt“ und danach „verfügbar“.
(2) Alle Vorgänge stehen in einem Provisionsjournal, das nicht überschrieben wird: Entstehung mit Berechnungsgrundlage und Regelfassung, Wartefrist, Gegenbuchungen und Auszahlungen. Korrekturen erfolgen als Gegenbuchung. Der Partner sieht in Taskly seine vorgemerkten und verfügbaren Beträge, Auszahlungen und Abrechnungen.
§ 7 Erstattungen und Rückbuchungen
(1) Wird eine Zahlung des geworbenen Betriebs ganz oder teilweise erstattet oder über seine Bank zurückgebucht, buchen wir die darauf entfallende Provision anteilig gegen. Bei einer Rückbuchung geschieht das, sobald sie eröffnet ist; wird sie zu unseren Gunsten entschieden, buchen wir die Provision wieder gut.
(2) Ein vollständig erstatteter oder durch verlorene Rückbuchung entfallener Monat zählt nicht als einer der 12 Monate; der nächste bezahlte Monat rückt nach. Bei einer teilweisen Erstattung zählt der Monat, die Provision verringert sich anteilig. Eine teilweise Erstattung verlängert die Zahl der Provisionsmonate nie.
(3) Ist die Provision bereits ausgezahlt, verrechnen wir die Gegenbuchung mit künftigen Provisionen. Wir buchen nie etwas vom Bankkonto des Partners ab. Bei Missbrauch nach § 4 Abs. 2 können wir zu Unrecht ausgezahlte Beträge zurückfordern.
§ 8 Auszahlung
(1) Verfügbare Provisionen zahlen wir monatlich per Banküberweisung auf das Konto aus, das der Partner in Taskly angibt. Als bezahlt gilt eine Auszahlung erst, wenn wir die Überweisung ausgeführt und in Taskly bestätigt haben; ein Export oder eine Freigabe allein ist noch keine Zahlung.
(2) Ausgezahlt wird ab einem verfügbaren Betrag von 10,00 €. Kleinere Beträge werden in den Folgemonat übertragen und verfallen nicht; endet die Teilnahme, zahlen wir verbleibende verfügbare Beträge auch unter diesem Mindestbetrag aus.
(3) Auszahlungen beginnen erst, wenn das Abrechnungsverfahren nach § 9 festgelegt ist. Bis dahin werden Provisionen gesammelt und verfallen nicht.
§ 9 Steuern und Belege
(1) Der Partner ist für die Versteuerung seiner Provisionen selbst verantwortlich. Er gibt in Taskly seinen umsatzsteuerlichen Status an (z. B. Kleinunternehmer oder regelbesteuert, gegebenenfalls Steuernummer oder USt-IdNr.) und hält die Angaben aktuell.
(2) Ob wir über die Provision eine Gutschrift erstellen oder der Partner uns eine Rechnung stellt und ob und wie Umsatzsteuer auf die Provision ausgewiesen wird, legen wir vor der ersten Auszahlung fest und teilen es dem Partner in Textform mit. Eine Gutschrift setzen wir nur ein, wenn der Partner dem zugestimmt hat; er kann ihr widersprechen.
§ 10 Regeln für Empfehlungen
(1) Kennzeichnung: Wer Taskly empfiehlt, macht deutlich, dass er für erfolgreiche Empfehlungen eine Provision erhält – direkt bei der Empfehlung (im Beitrag, Video, Profil oder in der Nachricht) und nicht erst auf einer verlinkten Seite, zum Beispiel: „Werbung: Ich erhalte eine Provision, wenn du dich über meinen Link registrierst und das Taskly-Abo bezahlst.“
(2) Keine unerwünschte Werbung: Keine E-Mails, SMS, Messenger-Nachrichten oder Anrufe an Personen oder Betriebe ohne deren Einwilligung, kein Kauf oder Import von Adresslisten, kein Massenversand. Persönliche Empfehlungen an Bekannte, die darum gebeten haben, sind in Ordnung. Taskly selbst verschickt keine Empfehlungen an fremde Kontakte.
(3) Ehrliche Aussagen: Keine falschen oder irreführenden Angaben zu Preisen, Funktionen, Testphase oder Rabatten; keine Versprechen von Einnahmen oder Rabatten; kein Auftreten im Namen von Taskly. Suchmaschinenwerbung auf den Namen „Taskly“ und das Logo von Taskly nur mit unserer Zustimmung.
(4) Verstößt ein Partner gegen diese Regeln, können wir die betroffenen Zuordnungen ausschließen und die Teilnahme beenden (§ 13).
§ 11 Daten geworbener Betriebe
Der Partner sieht zu geworbenen Betrieben nur, was für seine Abrechnung nötig ist (z. B. Zeitpunkt der Registrierung, Status der Zuordnung, Zahl der bezahlten Monate und Provisionsbeträge) – keine Kontaktdaten, Rechnungen, Zahlungsdetails oder Inhalte. Wie wir Daten im Partnerprogramm verarbeiten, steht in der Datenschutzerklärung; die Bankverbindung speichern wir verschlüsselt.
§ 12 Keine garantierten Einnahmen
Ob und wie viel ein Partner verdient, hängt allein davon ab, ob geworbene Betriebe das Abo tatsächlich bezahlen und weiter bezahlen. Wir garantieren keine Einnahmen.
§ 13 Beendigung und bestehende Ansprüche
(1) Der Partner kann die Teilnahme jederzeit in Taskly beenden. Wir können sie mit einer Frist von 30 Tagen in Textform beenden, aus wichtigem Grund (insbesondere bei Verstößen gegen § 4 oder § 10) sofort.
(2) Nach dem Ende werden keine neuen Betriebe mehr zugeordnet. Für Betriebe, die dem Partner bis zum Ende bereits zugeordnet waren, entsteht die Provision nach §§ 5 bis 7 weiter, bis deren 12 Provisionsmonate erreicht sind. Provisionen aus Zahlungen bis zum Ende bleiben bestehen und werden nach §§ 6 bis 8 abgerechnet und ausgezahlt; ausgenommen sind Provisionen aus Zuordnungen, die nach § 4 oder § 10 ausgeschlossen sind.
(3) Kündigt der Partner sein eigenes Abo oder nutzt er Taskly ohne Abo, ändert das an seiner Teilnahme und an seinen Ansprüchen nichts. Löscht er seinen Betrieb, endet damit auch die Teilnahme; Absatz 2 gilt entsprechend. Eine hinterlegte Bankverbindung bewahren wir dafür verschlüsselt auf, bis keine Auszahlung mehr aussteht, und löschen sie dann.
§ 14 Änderungen
Wir können diese Bedingungen mit Wirkung für die Zukunft ändern, wenn ein sachlicher Grund vorliegt, und informieren den Partner mindestens sechs Wochen vorher per E-Mail. Widerspricht er nicht, gelten die Änderungen als angenommen; darauf weisen wir in der Mitteilung hin. Widerspricht er, kann jede Seite die Teilnahme zum Inkrafttreten beenden. Für bereits entstandene Provisionen gilt die Regelfassung, nach der sie entstanden sind.
§ 15 Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ist der Partner Kaufmann, ist Gerichtsstand Iserlohn. Im Übrigen gelten ergänzend unsere AGB. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleiben die übrigen wirksam.