Vertrag zur Auftragsverarbeitung
Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 Abs. 3 DSGVO zwischen dem Betrieb, der Taskly nutzt („Verantwortlicher“), und Taskly, Inhaber Daniel Erochok, Auerweg 4d, 58644 Iserlohn („Auftragsverarbeiter“). Der Vertrag wird mit der Registrierung elektronisch geschlossen (Art. 28 Abs. 9 DSGVO) und gilt für die gesamte Nutzungsdauer.
§ 1 Gegenstand und Dauer
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen die Software Taskly bereit und verarbeitet dabei personenbezogene Daten im Auftrag. Die Dauer entspricht der Laufzeit des Nutzungsvertrags.
§ 2 Art, Zweck und Umfang
| Zweck | Erfassung, Speicherung, Darstellung, Druck und Versand von Arbeitszetteln; Einholung von Unterschrift und der gewünschten Nachrichtenwege (Einwilligungen) der Kunden des Verantwortlichen auf deren eigenem Endgerät (Einmal-Link oder QR-Code); Verwaltung von Kunden, Verträgen, Rechnungen, Dateien und Bestellungen; Versand von E-Mails und SMS an Kunden des Verantwortlichen; Support und Fehlerbehebung nach § 4. |
|---|---|
| Arten von Daten | Kontaktdaten (Name, Anschrift, Telefon, E-Mail, Firma); Geräte- und Objektdaten (z. B. Modell, IMEI, Seriennummer, Kennzeichen, FIN); Auftragsdaten (Fehler, Arbeiten, Preise, Termine); Zugangscodes, soweit eingetragen; Unterschriften; Entscheidungen zu Nachrichten per E-Mail und SMS mit Zeitpunkt, Adresse bzw. Nummer, Sprache und Textfassung sowie eingetragene Widerrufe; Zeitpunkte von Erstellung, Öffnen und Verwendung der Einmal-Links; Fotos; Vertragsdaten (Anbieter, Tarif, Rufnummer, Laufzeiten); Rechnungsdaten; Inhalte hochgeladener Dateien; Verlaufseinträge; Namen und Rollen von Mitarbeitern. |
| Betroffene | Kunden und Interessenten des Verantwortlichen, deren Ansprechpartner sowie Beschäftigte des Verantwortlichen. |
| Ort | Datenbank und Dateien werden in Rechenzentren innerhalb der EU gespeichert. Zu Übermittlungen in Drittländer siehe § 7. |
§ 3 Weisungen
Der Auftragsverarbeiter verarbeitet die Daten nur auf dokumentierte Weisung des Verantwortlichen, es sei denn, er ist gesetzlich zu einer Verarbeitung verpflichtet; in diesem Fall teilt er dem Verantwortlichen dies vorher mit, sofern das Gesetz es nicht verbietet. Die Nutzung der Funktionen von Taskly durch den Verantwortlichen gilt als Weisung – dazu gehört auch, Einmal-Links zum Unterschreiben an seine Kunden auszugeben und deren Unterschrift und Einwilligungen zu speichern. Weitere Weisungen, etwa eine Bitte um Unterstützung im Support, erteilt der Verantwortliche in Textform an info@trytaskly.com oder telefonisch; telefonische Weisungen bestätigt der Auftragsverarbeiter in Textform. Hält der Auftragsverarbeiter eine Weisung für rechtswidrig, weist er unverzüglich darauf hin.
§ 4 Zugriff des Auftragsverarbeiters auf Daten (Verwaltung und Support-Ansicht)
- Der Auftragsverarbeiter nimmt Einsicht in die Inhaltsdaten des Verantwortlichen (z. B. Arbeitszettel, Kundendaten, Unterschriften, Einwilligungen, Fotos, Verträge, Rechnungen und Dateien) nur, soweit dies im Einzelfall erforderlich ist: a) zur Bearbeitung einer Support-Anfrage oder auf sonstige Weisung des Verantwortlichen, b) zur Analyse und Behebung von Fehlern, c) zur Abwehr von Gefahren für die Sicherheit von Taskly oder der verarbeiteten Daten oder d) wenn er gesetzlich dazu verpflichtet ist (§ 3). Für die Fälle b) und c) erteilt der Verantwortliche mit diesem Vertrag die entsprechende Weisung.
- Für die Verwaltung der Plattform nutzt der Auftragsverarbeiter ein Verwaltungsportal. Es zeigt nur Konto- und Nutzungsdaten (z. B. Name des Betriebs, Nutzer und Rollen, Anzahl der Datensätze, belegter Speicher, Versandprotokoll mit gekürzten Empfängeradressen ohne Nachrichteninhalt, Verlauf des Betriebs – wer wann welche Art von Änderung vorgenommen hat – ohne Inhalte), keine Inhaltsdaten. Zugang haben nur vom Auftragsverarbeiter ausdrücklich berechtigte Personen mit bestätigter E-Mail-Adresse, Passwort und zweitem Faktor (zeitbasierter Einmalcode).
- Inhaltsdaten werden ausschließlich über die Support-Ansicht eingesehen. Sie kann nur aus einer durch zwei Faktoren geschützten Admin-Sitzung gestartet werden, ist technisch auf Lesen beschränkt – Änderungen, Löschungen, Versand, Datenexport und das Herunterladen von Dateien sind ausgeschlossen – und endet automatisch nach einer Stunde. Die Einsicht wird auf das für den Anlass Nötige beschränkt. Der Auftragsverarbeiter lädt dabei keine Daten herunter und speichert keine Kopien außerhalb von Taskly, es sei denn, der Verantwortliche weist dies an.
- Beginn, Ende (auch bei automatischem Ablauf) und Anlass jeder Support-Ansicht werden mit handelnder Person im Admin-Protokoll vermerkt und sind für den Verantwortlichen in Taskly unter Einstellungen → Daten & Export („Support-Zugriffe durch Taskly“) sowie in seinem Datenexport einsehbar; das Admin-Protokoll wird 365 Tage aufbewahrt. Der Verantwortliche erhält auf Anfrage jederzeit Auskunft über die Zugriffe auf seine Daten einschließlich Zeitpunkt, Dauer und Anlass. Erfolgt ein Zugriff ohne vorherige Anfrage des Verantwortlichen (Nr. 1 b und c), informiert ihn der Auftragsverarbeiter darüber in Textform, sobald dies ohne Gefährdung des Zwecks möglich ist.
- Maßnahmen nach den AGB und den Nutzungsbedingungen, insbesondere die Sperrung von Zugängen oder des Kontos, lassen die Daten des Verantwortlichen unberührt (§ 9).
§ 5 Pflichten des Auftragsverarbeiters
- Er setzt nur Personen ein, die zur Vertraulichkeit verpflichtet sind.
- Er trifft die technischen und organisatorischen Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO gemäß Anlage 1 und passt sie dem Stand der Technik an, ohne das Schutzniveau zu senken.
- Er unterstützt den Verantwortlichen mit geeigneten Maßnahmen bei der Erfüllung von Betroffenenrechten (Art. 12–23 DSGVO). Auskunft, Berichtigung, Export und Löschung kann der Verantwortliche weitgehend selbst in Taskly vornehmen.
- Er meldet Verletzungen des Schutzes personenbezogener Daten unverzüglich, möglichst innerhalb von 48 Stunden nach Kenntnis, mit den Informationen nach Art. 33 Abs. 3 DSGVO.
- Er unterstützt bei Datenschutz-Folgenabschätzungen und vorherigen Konsultationen (Art. 35, 36 DSGVO), soweit dies seine Verarbeitung betrifft.
- Betroffene, die sich direkt an ihn wenden, verweist er an den Verantwortlichen.
§ 6 Unterauftragsverarbeiter
Der Verantwortliche erteilt die allgemeine Genehmigung zum Einsatz der in Anlage 2 genannten Unterauftragsverarbeiter. Über beabsichtigte Änderungen informiert der Auftragsverarbeiter mindestens 30 Tage vorher per E-Mail; der Verantwortliche kann aus wichtigem datenschutzrechtlichem Grund widersprechen. Kommt keine Einigung zustande, kann der Verantwortliche den Vertrag beenden. Der Auftragsverarbeiter verpflichtet Unterauftragsverarbeiter vertraglich auf ein gleichwertiges Schutzniveau.
§ 7 Übermittlung in Drittländer
Eine Verarbeitung außerhalb der EU bzw. des EWR erfolgt nur, wenn die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind, insbesondere auf Grundlage eines Angemessenheitsbeschlusses (z. B. EU-US Data Privacy Framework) oder der EU-Standardvertragsklauseln.
§ 8 Nachweise und Kontrollen
Der Auftragsverarbeiter stellt dem Verantwortlichen auf Anfrage die Informationen zur Verfügung, die zum Nachweis der Pflichten aus Art. 28 DSGVO nötig sind – einschließlich eines Auszugs aus dem Admin-Protokoll über Zugriffe auf die Daten des Verantwortlichen –, und ermöglicht Überprüfungen. Diese erfolgen nach rechtzeitiger Ankündigung, zu üblichen Geschäftszeiten und ohne Störung des Betriebs; vorrangig genügen aktuelle Nachweise, etwa Zertifikate der Unterauftragsverarbeiter.
§ 9 Löschung und Rückgabe
Nach Vertragsende kann der Verantwortliche seine Daten exportieren. Der Auftragsverarbeiter löscht anschließend alle Daten innerhalb von 30 Tagen, sofern keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht besteht. Daten in rollierenden Datensicherungen werden mit deren Ablauf überschrieben. Löscht der Verantwortliche seinen Betrieb selbst, erfolgt die Löschung sofort; ausgenommen sind Einträge im Admin-Protokoll (§ 4 Nr. 4), die 365 Tage aufbewahrt werden und E-Mail-Adressen nur gekürzt enthalten. Ist das Konto gesperrt, stellt der Auftragsverarbeiter dem Verantwortlichen seine Daten auf Anfrage als Export bereit.
§ 10 Haftung und Schlussbestimmungen
Für die Haftung gilt Art. 82 DSGVO; im Übrigen gelten die Regeln der AGB. Bei Widersprüchen geht dieser Vertrag in Fragen des Datenschutzes den AGB vor. Änderungen bedürfen der Textform.
Anlage 1 – Technische und organisatorische Maßnahmen
| Zutritt | Betrieb ausschließlich in professionellen Rechenzentren des Hosting-Anbieters mit Zutrittskontrolle, Videoüberwachung und Zertifizierungen (u. a. ISO/IEC 27001, SOC 2). Keine eigenen Server in Büroräumen. |
|---|---|
| Zugang | Persönliche Zugänge; Passwörter mindestens 10 Zeichen, gespeichert als PBKDF2-SHA-256-Hash mit Salz; Begrenzung von Anmeldeversuchen; Sitzungscookies HttpOnly, Secure, SameSite; automatische Abmeldung; Sperrung durch den Inhaber wirkt sofort. Verwaltungsportal nur mit Passwort und zweitem Faktor (TOTP nach RFC 6238, Schutz gegen Wiederverwendung eines Codes, einmalig nutzbare Wiederherstellungscodes, nur als Hash gespeichert) und eigener Admin-Sitzung (HttpOnly, Secure, SameSite=Strict, höchstens 8 Stunden). |
| Zugriff | Strikte Mandantentrennung: Jede Abfrage ist auf den Betrieb des angemeldeten Nutzers beschränkt. Rollen (Inhaber, Verwaltung, Mitarbeiter). Administrative Zugänge zur Infrastruktur nur für den Inhaber von Taskly mit Zwei-Faktor-Authentisierung. Einsicht des Auftragsverarbeiters in Inhaltsdaten nur über die Support-Ansicht: nur lesen, kein Export und kein Herunterladen, höchstens 1 Stunde, mit Anlass protokolliert und für den Verantwortlichen sichtbar (§ 4). |
| Weitergabe | Übertragung ausschließlich verschlüsselt (TLS). Versand-Webhook mit geheimem Schlüssel. Kundenlinks mit zufälliger, nicht erratbarer Kennung; Gerätecodes und Fotos werden darüber nicht angezeigt. Einmal-Links zum Unterschreiben auf dem Kundenhandy: 24 Stunden gültig, nur einmal verwendbar, nur als Hash gespeichert und nicht in Server-Protokollen; bei Sperrung des Betriebs sofort ungültig; die Seite setzt keine Cookies, sendet keinen Referrer, ist von Suchmaschinen ausgeschlossen und zeigt Link-Vorschauen keine Daten. |
| Eingabe | Verlauf zu Arbeitszetteln, Verträgen und Rechnungen (wer hat wann was geändert), einschließlich Unterschrift und Einwilligungen vom Kundenhandy. Admin-Protokoll aller Verwaltungsaktionen, lesender Zugriffe auf Betriebsdaten und Support-Zugriffe mit Anlass und Dauer (365 Tage). |
| Verfügbarkeit | Redundante Speicherung beim Hosting-Anbieter; Wiederherstellung der Datenbank auf frühere Zeitpunkte möglich; Export für den Verantwortlichen jederzeit. |
| Trennung | Logische Trennung aller Daten nach Betrieb; Dateien je Betrieb in eigenem Speicherbereich. |
| Datenminimierung | Versandprotokolle ohne Inhalt und mit gekürzter Empfängeradresse; Verwaltungsportal ohne Inhaltsdaten; in der Anwendung und auf den Seiten für Endkunden keine Tracking-Werkzeuge und keine Analyse-Dienste Dritter; Besucherstatistik der Website ohne Cookies und ohne Speicherung von IP-Adressen – App, Kundenlinks und Unterschriftsseiten werden nicht gezählt; Schriften und Skripte der Anwendung ohne Drittanbieter. |
| Anwendungssicherheit | Content-Security-Policy, Schutz gegen seitenübergreifende Anfragen (Origin-Prüfung, SameSite), Prüfung und Begrenzung aller Eingaben, Ratenbegrenzung, Dateityp-Prüfung beim Hochladen. |
Anlage 2 – Unterauftragsverarbeiter
| Anbieter | Leistung | Ort |
|---|---|---|
| Cloudflare, Inc., 101 Townsend St., San Francisco, CA 94107, USA (EU-Vertretung: Cloudflare Germany GmbH, Rosental 7, 80331 München) | Hosting, Datenbank, Dateispeicher, Schutz vor Angriffen | Datenbank und Dateien: EU; Auslieferung: weltweites Netz (DPF, Standardvertragsklauseln) |
| IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur | Versand und Zustellung von E-Mails (Postfach info@trytaskly.com) | EU |
| seven communications GmbH & Co. KG, Willestraße 4–6, 24103 Kiel | Versand von SMS | EU |
| n8n GmbH, Berlin | Nur als Ausweichweg: Automatisierung des E-Mail- bzw. SMS-Versands, wenn für einen Kanal kein direkter Versand eingerichtet ist | EU |